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Fahrzeug für Flüchtlingsunterkunft

Mit einer großzügigen Spende ermöglicht der Lions Club Hamburg-Elbufer den Bewohnern der Zentralen Aufnahme Rugenbarg mehr Mobilität. Am Donnerstag, 25. Februar 2016, haben Vertreter der Organisation dem DRK Kreisverband Hamburg Altona und Mitte e.V., der die Unterkunft betreibt, einen Kleinbus im Wert von 13.500 Euro übergeben. „Wir wollen dazu beitragen, das Leben der Flüchtlinge zu erleichtern”, erklärt Lions-Club-Sekretär Dr. Andreas Reuß und ergänzt: „Flüchtlinge, die noch nicht die Möglichkeit haben, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen, können nun zum Beispiel einfacher zur DRK Kleiderkammer im Zentrum Osdorfer Born gelangen.”

Wie seit vielen Jahren hat Wegold den Lions-Club auch in diesem Projekt finanziell unterstützt.



Lions-Sekretär Dr. Andreas Reuß, DRK Kreisgeschäftsführer Jörg Theel, Lions-Beauftragter Hans-Joachim Maehl und Lions-Präsident Frank Feldmann (v.l.n.r.) neben dem neuen Kleinbus, der in der Zentralen Erstaufnahme Rugenbarg eingesetzt werden soll.

Unterstützung für Löwenkinder

Bei WEGOLD legen die Außendienstmitarbeiter fest, ob sie an ihre Kunden Weihnachtsgeschenke verteilen oder den entsprechenden Betrag lieber spenden. Verkaufsleiter Dirk Beelitz hat sich mit seinen Kunden für die Unterstützung der Löwenkinder entschieden ... Vielen Dank!

 

Zahnärzte machen sich für Kinderklinik stark

Patienten spenden Zahngold im Wert von 80.323,45 Euro

Passau. Knapp 40 Zahnarztpraxen im gesamten ostbayerischen Raum haben sich an der Aktion beteiligt, Zahngold zu Gunsten kranker Kinder in der Kinderklinik Dritter Orden Passau zu sammeln. „Die Kolleginnen und Kollegen haben den mittlerweile bekannten und sinnbildlich für die Kinderklinik stehenden gelben Bauhelm am Empfang der Praxis stehen und wenn Patienten Zahngold entnommen wurde, haben wir sie auf die spezielle Aktion aufmerksam gemacht – wie wir jetzt wissen, haben nicht viele gezögert und ihr Zahngold gern gespendet”, erklärt Zahnarzt Dr. Alexander Hartmann, der die Baumaßnahmen an der Kinderklinik seit Beginn im Jahr 2013 stark unterstützt.

Zahnarzt Gregor Würfl, Katja Anders von der Kinderklinik mit Verwaltungsdirektor Reinhard Schmidt, Roland Birner, Verkaufsleiter bei Wegold Edelmetalle und Zahnarzt Dr. Alexander Hartmann.
Foto (Kinderklinik): Zahnarzt Gregor Würfl, Katja Anders von der Kinderklinik mit Verwaltungsdirektor Reinhard Schmidt, Roland Birner, Verkaufsleiter bei Wegold Edelmetalle und Zahnarzt Dr. Alexander Hartmann.

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Zahngold für Malteser

Wie jedes Jahr unterstützt die WEGOLD Edelmetalle GmbH die Malteser durch das kostenlose Scheiden von gesammeltem Zahngold:

Umsatzsteuererhebung bei Metalllieferungen

Reverse-Charge-Verfahren / Bagatellgrenze von 5.000 Euro

Hiermit informieren wir Sie über die erneut veränderte umsatzsteuerliche Gesetzgebung. Der § 13 b des Umsatzsteuergesetzes wurde mit Wirkung zum 01.07.2015 geändert.

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Der neue Gesamtkatalog 2015/2016 ist da!

Ab sofort ist der neue Wegold Gesamtkatalog erhältlich – in frischem Design und mit unserem bewährten Farbleitsystem, damit Sie sofort zu der entsprechenden Produktgruppe gelangen. Im gewohnten DIN A4-Format finden Sie eine Übersicht über alle unsere Produkte. Diese wurden spezifisch zusammengefasst, damit ein noch schnellerer und umfassenderer Überblick ermöglicht wird. Und natürlich gibt es auf den Produktseiten immer wieder nützliche Tipps und Hinweise zu der Verarbeitung unserer Produkte.

Sollten Sie dennoch einmal etwas nicht finden, schlagen Sie einfach in dem umfassenden Stichwortverzeichnis auf der letzten Seite nach. Aber natürlich stehen wir im Hause Wegold jederzeit mit Rat und Tat persönlich an Ihrer Seite.

Ein Katalog, der gleich mehrere Dinge vereint – eine komplette Produktübersicht, frisches und ansprechendes Design, wichtige und interessante Verarbeitungstipps. Aufschlagen, nachschlagen, loslegen. Alles aus einer Hand – mit bewährter Premium Qualität:

Hauptkatalog 2015/2016

 

Wichtige Kundeninformation

Änderung bei der Umsatzsteuererhebung nach
Reverse-Charge-Verfahren bei Metalllieferungen

Hiermit informieren wir Sie über die veränderte umsatzsteuerliche Gesetzgebung. Der § 13 b des Umsatzsteuergesetzes wurde mit Wirkung zum 01.10.2014 neu gefasst. Mit der Neuregelung des § 13 b Abs. 2 Nr. 11 UStG i. V. m. Anlage 4 zum UStG dürften nach dem aktuellen Stand unserer Recherchen nahezu alle Dentallegierungen erfasst werden, da die Regelung neben Gold nun auch Silber und Platin, sowie unedle Metalle einschließt. Ziel der Änderung ist es, Steuerausfälle für den Fiskus durch beispielsweise Betrug oder Insolvenz zu vermeiden, indem man die Steuerschuldnerschaft und die Möglichkeit des Vorsteuerabzuges bei einer Person, dem Leistungsempfänger, zusammenführt.

Was bedeutet das für Sie?
Bisher waren unsere Rechnungen für Metalllieferungen Bruttorechnungen, die den Nettobetrag zzgl. 19 Prozent Umsatzsteuer auswiesen. Steuerschuldner war die Wegold Edelmetalle GmbH, also der Lieferant, und musste die Steuer an das Finanzamt abführen.
Die Wegold Edelmetalle GmbH stellt nun in den Fällen des § 13 b Abs. 2 Nr. 11 UStG nur noch eine Rechnung aus, die den Nettobetrag ausweist. In der Regel wird die Rechnung den Hinweis enthalten, dass die Steuerschuldnerschaft entsprechend § 13 b Abs. 2 Nr. 11 UStG auf den Leistungsempfänger übergeht. In diesen Fällen hat der Leistungsempfänger, also der steuerlich geführte Unternehmer, die 19 Prozent Steuer aus dem Nettobetrag der Rechnung zu ermitteln und an das Finanzamt abzuführen.

Wer gilt als Unternehmer (Leistungsempfänger)?
Das beschriebene Reverse-Charge-Verfahren (Umkehrung der Steuerschuldnerschaft) gilt nur insoweit, dass der Leistungsempfänger auch umsatzsteuerlicher Unternehmer ist. Dabei ist zu beachten, dass als Unternehmer auch Unternehmen mit umsatzsteuerfreien Umsätzen betroffen sind und deshalb bisher keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben mussten, wie z. B. Zahnärzte ohne Praxislabor. Diese werden also bei entsprechendem Waren bezug zukünftig Voranmeldungen abzugeben und Umsatzsteuer aus der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (auch ohne Vorsteuerabzugsberechtigung) abzuführen haben.
Informieren Sie bitte Ihren Steuerberater soweit Sie von der Neuregelung betroffen sind oder sich zur Umsetzung Fragen ergeben.

Wann tritt die Neuregelung in Kraft?
Die Neuregelung ist wie eingangs erwähnt grundsätzlich auf alle Lieferungen ab dem 01.10.2014 anzuwenden. Das Bundesfinanzministerium lässt aber eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2014 grundsätzlich zu.
Die Wegold Edelmetalle GmbH wendet die Neuregelung einheitlich ab dem 01.11.2014 an.

Weitergehende Informationen zum Thema finden Sie auch auf der Homepage des Bundesministeriums der Finanzen: www.bundesfinanzministerium.de

Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit mit Ihnen und stehen Ihnen für Ihre Fragen jederzeit gerne zur Verfügung.

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